Fahrzeugimport in die Schweiz

aus AllradLKW, der freien Wissensdatenbank

Aus aktuellem Anlass beschreibe ich hier, was alles notwendig ist, um ein Fahrzeug in die Schweiz zu importieren. Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Mercedes Benz LA 911B mit einem OM352.

Gemäss der Schweizer-Generalvertretung von Mercedes wurde noch kein solches Fahrzeug in die Schweiz importiert und folglich besteht auch noch keine Typengenemigung. Da unsere Fahrzeug (fast) ausschliesslich vor 199x gebaut wurden gibt es auch keine EG-Übereinschtimmungs-Bescheinigung.


Gemäss den Auskünften von verschiedenen Feuerwehren wurden bisher folgende Fahrzeugtypen eingeführt:

  • LA 911B mit OM 352A
  • LA 1113B mit OM 352A

Zu diesen Fahrzeugen sollte folglich auch eine Typengenehmigung von Mercedes erhältlich sein...


Aufgrund fehlender Typengenemigung und EG-Übereinstimmungs-Bescheinigung müssen also folgende zusätzliche Hürden genommen werden:

  • Abgasprüfung
  • Lärmemissionsprüfung

Die Prüfverfahren und -werte sind jeweils gemäss den Bestimmungen zum Zeitpunkt der Erstinverkehrssetzung zu erfüllen.


Inhaltsverzeichnis


Notwendige Unterlagen

  • Zulassungspapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein)
  • Zolldokumente
    • Ursprungsnachweis (EUR.1)
    • Formular 13.20 A vom Zoll
    • Zollquittung (Mehrwertsteuer)
  • Typengenemigung oder EG-Übereinstimmungs-Bescheinigung (COC-Papier)
    Wenn nicht vorhanden sind die folgenden Nachweise zu erbringen:
    • Nachweis bezgl. Erfolgter Geräuschmessung (Vorbeifahrtsmessung)
    • Nachweis über die Abgasnorm, die das Fahrzeug erfüllt (Abgasemissionsprüfung)


Notwendige Prüfungen

Abgasprüfung

Lärmemissionsprüfung

Für unser Fahrzeug ist eine Vorbeifahtsmessung vorgeschrieben. Die Lärmemissionsprüfung kann in der Schweiz unter anderm bei der Dynamic Test Center AG (http://www.dtc-ag.ch) durchgeführt werden. Gemäss Auskunft kostet die Prüfung für einen LKW wie unser LA 911B ca. 800 - 1000€. Hier die entsprechende Richtlinie mit allen dazugehörigen Informationen:

Aufgrund des Fahrzeugalters gilt es das maximale Fahrgeräusch von 86 dB (A) einzuhalten (in unserem Fahrzeugbrief stehen 87 dB (A) als Fahrgeräusch drin) :-(

Wegen der hohen Kosten für diese Messung wollten wir kein Risiko eingehen und haben unseren LKW mit einer zusätzlichen Schallisolierung versehen.

Erfahrungsbericht unserer Geräuschemissionsmessung

Zuerst mal alles am Fahrzeug vorbereiten (das heisst Schallisolieren). Anschliessend zur Prüfung anmelden und auf ein stabiles Wetterhoch warten (weil bei nasser Fahrbahn die Abrollgeräusche viel zu hosch wären).

Nach ca. 3 Wochen ist dann endlich soweit, dass Wetter ist stabil und der Flugplatz, auf welchem die Messung durchgeführt wird, wurde reserviert. Der Termin war Abends um 20:30 Uhr.

20:10 Ankunft beim Flugplatz -> Kaffee trinken gehen und warten.

20:30 Treffen mit den beiden Prüfern, Verschiebung auf den Flugplatz und Vorbereitung der Standmessungen.

20:45 Beginn der ersten Standmessungen (Luftdruckbremse, Abblasgerräusch des Druckluftkessels, Standmesssung bei Leerlaufdrehzahl und bei 2100 U/Min) jeweils auf beiden Fahrzeug-Seiten im Abstand von 7m.

21:00 Warten bis die letzen Flieger und Helikopter gelandet sind und wir vom Tower die Freigabe erhalten die Rollbahn benutzen zu können.

21:10 Ists dann soweit, die Freigabe ist da und wir können beginnen die Tests vorzubereiten und das Mess-Equipment aufzubauen.

21:30 Beginn der Messung

21:45 Ende der Messung -> Es ist geschaft!!! "Nur" 85 Db(A)!!!

22:00 In der nächst gelegenen Kneippe Biertrinken und sich freuen :-)

Messaufbau und -ablauf der Vorbeifahrtsmessung

Die Vorbeifahrtsgeräusche werden in einem Abstand von 7.5m von der Fahrbahnmitte gemacht. Anfahrtsgeschwindigkeit ist für unser Fahrzeug Drehzahlabhängig (3. Gang bei 2100 U/Min). Von 10m vor dem Sensor bis 10m nach dem Sensor wird dann voll beschleunigt. Das ganze wird für jede Fahrzeugseite zwei mal wiederholt. Die Maximalwerte dieser Messung dürfen dann den Grenzwert, welcher bei der Erstzulassung des Fahrzeuges gegolten hat (bei uns 86 Db(A)), nicht überschreiten. Wobei noch eine Messtoleranz von 1 Db(A) gilt. Das heisst, dass unser Fahrzeug theoretisch 87 Db(A) laut sein dürfte.


Sonstige Anpassungen

Begrenzungs- resp. Umrissleuchten

In der Schweiz sind Begrenzungsleuchten nach vorne (weiss) und hinten (rot) vorgeschrieben und müssen in unserem Fall noch nachträglich installiert werden.


Womo-Vorschriften

Die folgden den Punkte muss ich zusätzlich realisieren, damit das Fahrzeug auch in der Schweiz als Wohnmobil anerkannt wird:

  • eingebaute Toilette


Weiter Anpassungen für die Schweizerzulassung

Da wir zur Zeit noch keinen Durchgang zwischen Fahrerkabine und Aufbau haben werden wir eine Kommunikationsmöglichkeit (Klingel) einbauen, um so im Aufbau zusätzliche Sitzplätze eintragen zu lassen. (Ich wusste bisher gar nicht, dass eine Klingel reicht. War der Vorschlag des Prüfers.)


Kosten

Verzollung

Grundsätzlich ist bei der Einfuhr eines Fahrzeuges dieses zu verzollen. Der Ansatz liegt bei 12.- bis 15.- CHF pro 100 kg. Die Verzollung fällt jedoch weg, wenn mittels Formular "EUR. 1" der Ursprungsnachweis erbracht wird, dass das Fahrzeug aus der EU stammt. Hier gehts zur Kopie eines solchen Formulares: Ursprungsnachweis EUR.1 (http://www.ezv.admin.ch/pdf_linker.php?doc=D30_1_6_1_d)

Automobilsteuer bei der Einfuhr

Bei der Einführ von Fahrzeugen ist in der Regel die Fahrzeugsteuer in der Höhe von 4% zu bezahlen. In unserem Fall (Wohnmobil über 3,5 to) jedoch gilt eine Ausnahme. Siehe im folgenden Dokument unter Punkt 1.6.2: Automobilsteuer (http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen/steuern_abgaben/00383/index.html?lang=de&download=M3wBPgDB/8ull6Du36WenojQ1NTTjaXZnqWfVpzLhmfhnapmmc7Zi6rZnqCkkIN0f35+bKbXrZ6lhuDZz8mMps2gpKfo&typ=.pdf)

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer ist in jedem Fall zu bezahlen und beträgt 7.6% des Fahrzeugwertes. Falls das Fahrzeug bei einem Händler gekauft wurde, so kann aber die deutsche Mwst zurückverlangt werden.

Administrative Kosten

folgen sobald bekannt


Vor- und Nachteile

Finanzielle Aspekte

Mal abgesehen von den Kosten für den Import (siehe vorhergehendes Kapitel) sind folgende Kosten die zusätzlich anfallen, resp die nun wegfallen:

Kosten Deutschland
(fallen weg)
Schweiz
(bisherige Kosten)
Schweiz
(davon fallen weg)
Schweiz
(zusätzliche Kosten)
Steuern 500.- € (~775.- CHF)
resp. 2142.- € (~3320.- CHF)
~300.- € (468.50 CHF) ~300.- € (468.50 CHF)
da Wechselnummer angestrebt
~1120.- € (1738.25 CHF)
Schwerverkehrsabgabe 0 ~420.- € (650.- CHF) 0 0
Haftpflicht-Versicherung
und Teilkasko
380.- € (~589.- CHF) ~740.- € (1150.- CHF) ~740.- € (1150.- CHF)
da Wechselnummer angestrebt
noch nicht bekannt,
muss noch paar Offerten einholen


Dies ergiebt folgendes Resultat:

  • 1920.- € (2976.- CHF) Fallen weg (ohne Steuererhöhung)
  • 3562.- € (5521.- CHF) Fallen weg (inkl. Steuererhöhung)
  • 420.- € (650.- CHF) bleiben gleich
  • 1120.- € (1736.- CHF) plus die Versicherung für die Wechselnummer kommen neu hinzu.


Fazit:

Ohne die drohende, massive Steuererhöhung mit einzubeziehen scheint es so, dass ich zumindest nicht mit wesentlichen Mehrkosten rechnen muss. Wennn ich dann die Steuererhöhung mit berücksichtige lohnt es sich auf absehbare Zeit finanziell auf jeden Fall den LKW zu importieren!


Weitere Finanzielle aspekte:

Meine Freundin besitzt zur Zeit "nur" den Führerausweis der Kategorie B. Da sie anstrebt den Ausweis der Kategorie C1E zu machen lohnt es sich zusätzlich den LKW zu importieren. Denn in der Schweiz dürfen Übungsfahrten mit einem Fahrzeug der zu erwerbenden Kategorie unter folgenden Voraussetungen durchgeführt werden:

  • Das Fahrzeug muss in der Schweiz Zugelassen und Versichert sein
  • Es muss eine Begleitperson mitfahren, welche mindestend seit 2 Jahren im Besitz der zu erwerbenden Kategorie ist.
  • Die Begleitperson muss die Handbremse erreichen.

Dies heisst in unserem Fall nun, dass meine Freundin mit mir Übungsfahrten durchführen kann, sobald das Fahrzeug importiert ist. Sie kann dann ebenfalls mit unserem Fahrzeug Fahrstunden beim Fahrlehrer nehmen und auch die Prüfungsfahrt absolvieren.


Rechtliche Aspekte

  • Da zur Zeit nur ich eine gültige Fahrerlaubnis (Kategorie C1E) habe, sind fahrten in der Schweiz nur beschränkt legal möglich. Denn fahren eines im Ausland zugelassenen Fahrzeuges als schweizer Staatsbürger bei gleichzeitigem Wohnsitz in der Schweiz erfüllt den Tatbestand der Steuerhinterziehung. Wie für fast alles gibts natürlich auch hierfür eine Ausnahmeregelung und ein entsprechendes Formular, welches das Führen eines im Ausland zugelassenen Fahrzeuges für eine beschränkte Frist erlaubt. Aber jedesmal Papierkrieg und Gebühren zu entrichten macht keinen Spass. Nur als Ergänzung: In Notfällen ist es auch ohne Papierkrieg (Formular) erlaubt.
  • Ein Fahrzeug darf von einer in der Schweiz wohnhaften Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit - in unserem Fall meine Freundin - nur für einen beschränkten Zeitraum in die Schweiz eingefühert werden, bevor das Fahrzeug in der Schweiz zugelassen und folglich auch importiert und versteuert werden muss. Dazwischen muss das Fahrzeug immer wieder für mindestens 3 Monat die Schweiz verlassen (Zumindest bei Privatbesitz resp. Privatgebrauch; weiss nicht wie dies für Gewerbetreibende aussieht).
  • Übungsfahrten mit Fahrschülern sind nur mit einem in der Schweiz zugelassenen Fahrzeug zulässig, da es sich bei im Ausland zugelassenen Fahrzeugen um führen eines Fahrzeuges ohne gültige Fahrerlaubnis handeln würde (zumindest aus versicherungstechnischer Sicht).


Technische Aspekte

'Persönliche Werkzeuge