Maut

aus AllradLKW, der freien Wissensdatenbank


und sonstige Abgaben

In diesem Kapitel sollen alle Angaben zu den unterschiedlichen Abgaben, welche bei der (Durch)Reise mit Fahrzeugen über 3,5 t zGG. zu bezahlen sind, übersichtlich gesammelt werden.


Inhaltsverzeichnis

1 Weblinks


Wohnmobil

Deutschland

von der Maut befreit.

Frankreich

Mautpflichtig. Vor Ort auf der Autobahn Bar bezahlbar. Fahrzeuge, welche als Wohnmobil zugelassen sind, unterliegen in Frankreich der Kategorie 2 (Transporter, Wohnwagengespanne,...). Manchmal braucht es evtl. etwas Überzeugungsarbeit, aber bisher wurde mir am Schluss dann doch immer die Kategorie 2 zugestanden.

Recht teuer

Italien

Mautpflichtig. Vor Ort auf der Autobahn Bar bezahlbar.

Eher Preiswert

Österreich

GOBox

Um die Umfahrung der Mautpflichtigen Strecken über die Landstrasse / durch Dörfer zu verhindern wurden viele LKW-Fahrverbotsschilder in Österreich aufgestellt. Diese gelten jedoch nicht für als Womo zugelassene Fahrzeuge! Siehe dazu auch den folgenden Link: LKW-Fahrverbote gelten nicht für Womos (http://www.wohnmobilmaut.info/_data/schildbuerger.pdf)

Schweiz

PSVA ab 3,5 t. zGG. (http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen/steuern_abgaben/00500/index.html?lang=de)

Zugehöriges Formular (http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen/steuern_abgaben/00500/00591/index.html?lang=de&download=M3wBPgDB/8ull6Du36WenojQ1NTTjaXZnqWfVpzLhmfhnapmmc7Zi6rZnqCkkIN0gXd+bKbXrZ6lhuDZz8mMps2gpKfo)

Veteranenfahrzeuge und solche, welche im Ausland als Oldtimer zugelassen sind (muss aus den Fahrzeugpapieren ersichtlich sein), sind von der Maut befreit (siehe auch obigen Link unter Ausnahmen). Als Bestätigung gibt es das Formular 56.96.


Beispiel des Formulars 56.96 für die Befreiung von der PSVA für Veteranenfahrzeuge / Odtimer
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Beispiel des Formulars 56.96 für die Befreiung von der PSVA für Veteranenfahrzeuge / Odtimer

LKW

Deutschland

Maut ab 12 t. zGG. auf den BAB (Bundes Autobahnen). Eine Aufliestung aller Strassen findest sich unter: http://www.mauttabelle.de/

Ausnahmen gelten für Schausteller und andere Gewerbe und alles wo keine Waren für Geld von A nach B Transportiert werden. Dafür muss ein Antrag ausgefüllt und genehmigt werden, also erst klären und dann fahren. ;-)

Hier eine Liste, welche Fahrzeuge alle von der Maut befreit sind: Liste (http://www.toll-collect.de/mautsystem/tcrdifr002-7_befreiung.jsp;jsessionid=BFC23FAA21610C49D2E965AC1ABC4112)

Und hier der Antrag auf Mautbefreiung: Antrag (http://www.toll-collect.de/mautsystem/tcrdifr002-7_befreiung.jsp;jsessionid=BFC23FAA21610C49D2E965AC1ABC4112)

Österreich

GOBox

Schweiz

LSVA ab 3,5 t. zGG. (http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen/steuern_abgaben/00379/?lang=de)

Veteranenfahrzeuge und solche, welche im Ausland als Oldtimer zugelassen sind (muss aus den Fahrzeugpapieren ersichtlich sein), sind von der Maut befreit (siehe auch obigen Link unter Ausnahmen). Als Bestätigung gibt es das Formular 56.96.


Beispiel des Formulars 56.96 für die Befreiung von der LSVA für Veteranenfahrzeuge / Odtimer
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Beispiel des Formulars 56.96 für die Befreiung von der LSVA für Veteranenfahrzeuge / Odtimer

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Weblinks

Der "Große Bruder" Wikipedia zum Thema Maut (http://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Maut)

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